Sie sind hier:  Kommissionen » Zugang zu Umweltinformationen » Administrative Beschwerde »Frist innerhalb deren Sie Ihre Beschwerde einreichen müssen

Frist innerhalb deren Sie Ihre Beschwerde einreichen müssen

  • print
Letzte News

Keine News in dieser Ansicht.

In der Regel muss eine Beschwerde innerhalb einer Frist von sechzig Kalendertagen eingereicht werden.

Wird gegen eine ausdrückliche Entscheidung Beschwerde eingelegt, beispielsweise gegen eine Entscheidung, die eine vollständige oder teilweise Ablehnung der Bekanntmachung beinhaltet, setzt diese Frist ab dem Tag nach demjenigen ein, an dem die Entscheidung versendet wird. Diese maximale Frist gilt nicht, wenn eine Beschwerde dagegen eingereicht wird, dass die Entscheidung nicht rechtzeitig getroffen wurde.

Wenn die Entscheidung nicht oder nur teilweise ausgeführt wird, beträgt die Frist, um Beschwerde einzureichen, dreißig Kalendertage ab dem Tag nach demjenigen, an dem die Ausführungsfrist abläuft.

Status BAEC :
Status BELPIC :
Status NR :
BAEC arbeitet stabil
BAEC ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BAEC ist momentan ausser Betrieb
BELPIC arbeitet stabil
BELPIC (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BELPIC ist momentan ausser Betrieb
National Register arbeitet stabil
Das Nationalregister (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
National Register ist momentan ausser Betrieb