Willkommen auf der Website des (föderalen) Ausschusses für den Zugang zu Verwaltungsunterlagen.
Das Recht auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen ist ein Recht, dessen Grundsatz in Artikel 32 der belgischen Verfassung festgelegt ist. Auf föderaler Ebene hat das Gesetz vom 11. April 1994 über die Öffentlichkeit der Verwaltung diesem Recht Ausdruck verliehen, insbesondere durch die Schaffung des Ausschusses für den Zugang zu Verwaltungsunterlagen, der Stellungnahmen völlig unabhängig und neutral abgibt.
Seit 1995 muss die Verwaltung also eine gewisse Öffentlichkeit der in ihrem Besitz befindlichen Verwaltungsunterlagen gewährleisten; als Bürger verfügen Sie nicht nur über die Möglichkeit, dieses Recht auszuüben, sondern auch - sollte die Verwaltung Ihnen dieses Recht verweigern - über die Möglichkeit, den Ausschuss heranzuziehen, um ihm Ihren Antrag darzulegen; er wird daraufhin eine Stellungnahme abgeben, durch die - wenn die diesbezüglichen Bedingungen erfüllt sind - die Schritte unterstützt werden, die Sie unternommen haben und zu keinem Ergebnis geführt haben.
Diese Website ist entwickelt worden, um alle praktischen Informationen zu sammeln, die Ihnen helfen könnten, Ihr Recht auf Information und auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen auszuüben. Sie enthält ebenfalls eine Übersicht der Entwicklungen, die durch den konstruktiven Dialog in diesem Bereich erzielt wurden; der Ausschuss beabsichtigt, diesen Dialog mit den Verwaltungen weiter zu führen, damit die Wirksamkeit dieses Rechts bestmöglich gewährleistet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Luc Donnay
Präsident des Ausschusses für den Zugang zu Verwaltungsunterlagen